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Eure Meinung ist gefragt, Motorschaden Duc Monster 1200


Dave0511

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Hallo Jungs,

 

Benötige mal eure Hilfe und Meinung...

 

Mein Cousin hat sich im Oktober letzten Jahres eine Monster bei Duc Berlin gekauft. Gebraucht und altes Modell mit 4k km.

Nun hat er bei 7k festgestellt das das Ding wahrscheinlich einen Motorschaden hat. Druck im kurbelgehäuse, extrem rauer Motorlauf und springt schwer an.

 

Nach seiner Schilderung liegt es sehr nahe des hier was größeres vorliegt und wahrscheinlich ein Zylinder nen Schaden hat, entweder Kolbenringe oder aber Kolben...

 

Meine Frage an euch.... Greift hier die Gebrauchtwagen Garantie oder Kulanz? Das Modell ist ein 07/2013 hat jetzt 7k auf der Uhr und wurde wie gesagt letztes Jahr im Oktober gebraucht gekauft bei Duc Berlin.

Sollte doch entweder Kulanz oder Garantie sein oder? Die Gebrauchtwagen Garantie läuft doch ein Jahr oder?

 

Was sagt ihr dazu und welche Tips von euch zum weiteren Vorgehen?

 

Gruß Dave

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Wir haben beim Kauf einen gebrauchten opel Corsas Bj. 2006 beim VW Händler ein Jahr Gebrauchtwagengarantie bekommen ... das bekommt jedes gebrauchte Fahrzeug was nicht im Kundenauftrag verkauft wird.

Zwar nur wenn man Privat kauft aber das war bei deinen Freund ja auch so ... und da es noch kein Jahr her ist würde ich da schnell hin.

bei uns waren nur Verschleißteile ausgenommen .... aber Motor, Kupplung, Getriebe, Lüftung elektrische Teile etc... waren alle versichert und ich habe die komplette Kupplung für lau bekommen als ich gemerkt hatte das der Wagen defekt war.

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Hi Dave, "üblicherweise" geben Händler beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen eine verkürzte Garantie für ein Jahr.

 

Wer bei Ducati Berlin kauft ist selber schuld. Die werden versuchen sich raus zu winden.

Also selbstsicher auftreten ist das A und O !

Ich kann mir nicht vor stellen, dass die irgendetwas auf Kulanz machen.

 

Wenn also ne Garantie verkaufsbestandteil war, dann schleunigst hin, am besten zu zweit !

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Wenn bei einem Händler gekauft wurde gibt es die gesetzliche einjährige Garantie. Also schnell hin zum DucHändler in Berlin.

Die kennen die gesetzlichen Regelungen ja auch. Hier kann sich niemand herauswinden.

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Also ab Händler ( sofern er nicht im kundenauftrag verkauft hat ) gibt es ein Jahr Gewährleistung !

Das ist eine Sachmangelhaftung , bedeutet das der Verkäufer für Mängel haftet die das Fahrzeug zum Übergabezeitpunkt hatte.

Allerdings findet nach 6 Monaten die Beweislastumkehr statt , das bedeutet bis zum 6 Monat muss der Händler beweisen dass der Schaden beim Kauf nicht vorhanden war ..,, nach 6 Monaten muss der Käufer nun BEweisen dass der Mangel schon beim Kauf vorlag .

Edited by Poatner
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Hallo

schließe mich Poatner an, sein Beitrag entspricht exakt den gesetzlichen Auszügen.Allerdings macht es die Beweislastumkehr nach 6 Monaten für den Käufer nicht gerade leicht,sein Recht zu bekommen.Es ist deutlich einfacher,wenn eine Zusatzgarantie (Versicherung)abgeschlossen wurde.Die Möglichkeit einer Kulanzanfrage bei Ducati durch einen Händler besteht außerdem.Die Hersteller beteiligen sich häufiger prozentual bis zu fünf Jahre nach Erstzulassung an den Reparaturkosten.

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Ich hatte vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall bei einem Honda Händler und mich mit den rechtlichen Dingen beschäftigt.

In meinem Fall griff die Gebrauchtfahrzeug Garantie für ein Jahr ab Kaufdatum. Ist m.E. auch gesetzlich geregelt.

Musste nur Schmierstoffe bezahlen. Sonst wurde alles vom Händler übernommen.

War gegen Saisonende und ich habe ihnen auch beliebig viel Zeit gegeben.

 

Rolli

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Moin,

 

Poatner hat recht, so siehts aus.

 

zum Punkt "selbstsicheres Auftreten" :

 

Gibt es eine Rechtsschutzversicherung ? WEnn ja ... ist Vertragsrecht abgedeckt ? Wenn ja... diese sofort mit ins Boot holen und sich rechtlich beraten lassen.

Wenn es dann mit dem Streit über die Kosten los geht muss man hier und da die richtigen Formulierungen und gewisse Fristen wissen.

Der Händler hat auch rechtl. Beistand der das gegencheckt und wenn man da richtig auf den Busch klopft lösen sich Probleme schneller und einfacher.

 

Wenn Ihr keine Rechtschutz habt, dann gebt ruhig mal paar Euro (zwischen 30-80€) für ein Anwaltstelefon aus ...für einen Fachanwalt in Vertragsrecht.

 

Viel Glück,

Gruß

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  • 3 months later...

Hallo Dave,

bisher habt ihr ja nur Vermutungen, ich würde halt erst mal Fakten schaffen.

Gesetzlich schaut es so aus, wie Poatner es oben schon beschrieben hat.

Ich denke ihr kommt um eine genaue Schadensdiagnose nicht herum.

Erst durch deren Ergebnis last sich sagen ob der Händler schon etwas davon gewusst haben kann oder nicht.

Aus diesen Erkenntnissen werden sich dann erst die weiteren möglichen Schritte ergeben.

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Achso, um das Thema abzuschließen.... So wie ich erfahren habe, hatte sich das Zahnriemenrad gelöst und damit den Schaden verursacht. War aber kein kompletter Motorschaden scheinbar. Ventile habe nicht aufgesetzt....

 

War dann mit um die 800€ Reparatur dabei....

 

Habe es leider nicht selbst begutachten können, aber es läuft wohl alles wieder...

 

Also Jungs.... Zahnriemen alle 2 Jahre prüfen und wechseln lassen.... Steht bei mir auch an.....

 

Gruß

Dave

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