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Fahren nur mit der LED Standlichtleiste und Rücklichter erlaubt ?


Lutze

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Ich habe nun schon ein paar mal einen (ich glaube BMW ) Roller gesehen der hatte wie die PKW´s nur ein Tagfahrlicht in Form eines LED Streifens in den Scheinwerfern.

Nun habe ich mich gefragt ob es verboten ist bei unserer Diavel einfach einen Schalter zu setzten so das das normale Abblendlicht aus geschaltet werden kann und man nur mit dem Rücklicht und der LED Beleuchtung vorn fährt.

 

Ich bin der Meinung das bei Motorrädern ja Lichtpflicht besteht oder ? Dann würde das ja nicht gehen ...

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Nach StVo §17 2a. müssen Krafträder mit Abblendlicht bewegt werden. Missachtung kostet 10,- ... mit Gefährdung 15,-EUR.

 

Ich persönlich würde es NICHT machen, da es mir irre oft passierte (mit schwachen Leuchtmitteln) nicht immer direkt wahrgenommen zu werden.

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...Ich persönlich würde es NICHT machen, da es mir irre oft passierte (mit schwachen Leuchtmitteln) nicht immer direkt wahrgenommen zu werden.

 

Ich mach das auch nicht. Schon bei der Abholung nach den ersten 3km hatte mich ein Audi im Visier. Das hat mir schon gereicht!

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Geht mir nicht anders ... ich will auch gesehen werden, was mit dem normalem Licht schon nicht einfach ist da heutzutage alle Autos LED Tagfahrlichter haben.

Das macht das Motorrad fahren noch gefährlicher finde ich.

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Ich habe von einem aktuellen Auftraggeber ein paar Leuchtbänder/Katzenaugenklettbänder/Reflektionsbänder (oder wie auch immer) bekommen. Die sind ja erstmal klasse. Die werde ich für Dämmerung und Nachtfahrten benutzen. Das sind solche flexiblen Bänder, die man sich z.B. einfach um die Oberarme zusammenkletten kann. TOP!

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@Stefan: Die StVO hat sich in Deutschland zum 1.April wie folgt geändert:

 

Der Anbau von Tagfahrleuchten an Krafträdern war seit Oktober 2009 erlaubt, die Nutzung laut Straßenverkehrsordnung (StVO) allerdings noch nicht.

Der Bundesrat hat zum 1. April 2013 die Änderung des § 17 Abs. 2a StVO herbeigeführt, so dass auch Krafträder am Tag mit Tagfahrleuchten unterwegs sein dürfen.

Es heißt jetzt im entsprechend veränderten Paragraphen: § 17 2a.) StVO: „Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.“

Das Fahren „nur“ mit Tagfahrleuchten ohne Gleichschaltung mit dem Abblendlicht ist nun also auch für motorisierte Zweiräder legal. Die geänderte StVO trat am 1. April 2013 in Kraft. Krafträder ohne spezielle Tagfahrleuchte(n) müssen nach wie vor mit Abblendlicht fahren.

 

Damit kannst Du Lutze alternativ zum Abblendlicht auch LED´s verbauen, was z. B. bei der neuen 1200 GS schon vom Werk so geregelt ist.

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Na das nenn ich mal nen Text ... und ne Info. Also "könnte" ich nur mit dem LED Streifen vorn fahren wenn ich das wollte.

Nur ist der mir zu Dunkel und ich will schon besser auffallen aber wenn man das machen würde, würde es keine Probleme mit der Polizei geben. !?!

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@ Mac: Ok, war mir neu...ists ja auch :) Danke insoweit!

 

Dennoch war die Rede von der alleinigen Nutzung des "LED-Streifens"!!! Und ich kann mir bei Leibe nicht vorstellen, dass dessen Lumenzahl als "Tagfahrlicht" durchgeht!

 

@ Lutze: (Verdammt, ich muss bei deinem Avatar immer mitgrinsen :smile: ) Ein weiterer Anbau von Tagfahrlicht ist da schon etwas anderes als die Nutzung einer LED zierde...

 

@Dennis: Was sagst du dazu? 400 C A N D E L A (!) sind vorgeschrieben!!!

Edited by rubber duc
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Klingt nach einem schönen Bastelprojekt für den Winter !

Mal Ausschau nach ner gebrauchten Frontleuchte halten !

 

Wenn man ausreichend Kühlung hin bekommt, sollte das realisierbar sein.

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@Stefan und Lutz:

Wenn ich mir die LED´s von meinem GS Modell (Zubehör Touratech) und die Original LED´s der neuen GS LC anschaue, dann sehe ich auf den ersten Blick nicht, warum der LED Streifen der Diava nicht ausreichen sollte. Welche Lumenzahl jedoch grundsätzlich nötig ist, kann ich nicht sagen.

 

 

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Edited by Mac
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Das Licht wird nicht in Lumen sondern in Candela gemessen. Das hat was mit dem Raumwinkel bzw. Abstrahlwinkel zu tun. Pro Lampe sind 400 Candela vorgeschrieben.

 

Es gibt LED-Bänder die wesentlich heller sind wie das in der Diavel. Auch LEDs können warm werden, je nach dem wie viel Ampere sie brauchen.

Ob dann die Kühlung noch ausreicht, müsste getestet werden. Aber eine schöne Idee zum basteln. :)

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Das Licht wird nicht in Lumen sondern in Candela gemessen. Das hat was mit dem Raumwinkel bzw. Abstrahlwinkel zu tun. Pro Lampe sind 400 Candela vorgeschrieben.

 

Es gibt LED-Bänder die wesentlich heller sind wie das in der Diavel. Auch LEDs können warm werden, je nach dem wie viel Ampere sie brauchen.

Ob dann die Kühlung noch ausreicht, müsste getestet werden. Aber eine schöne Idee zum basteln. :)

 

Genau, 400cd wie Stefan schon erwähnte.

Die höhe der Candela (Lichtstärke) ist nicht abhängig von der Situation, auch die Lumen (Lichtstrom) nicht.

Du meinst vermutlich die Lux (Beleuchtungsstärke), denn die ist natürlich abhängig vom Lichtstrahl und der Entfernung zum beleuchteten Objekt.

Somit kaufst du eine z.B. LED mit bestimmter Lichtstärke und kannst dann abhängig vom verwendeten Reflektor den Abstrahlwinkel und damit die Bündelung des Lichts und die Beleuchtungsstärke verändern.

 

Müsste man mal schauen ob ein Kühlkörper mit rein passt, dann hat man prinzipiell unbegrenzte möglichkeiten ! Die Größe der LED's ist heute so gering , dass Scheinwerfer winzig sein könnten, wenn dahinter genügend Kühlung platz hat !

Aber noch ist der Winter lange hin, noch mal drüber nach denken wenn mir ab November langweilig wird :D

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